Zwischen dem Auftraggeber — dem Unternehmen, das Folov nutzt, benannt im unterzeichneten Angebot — und dem Auftragsverarbeiter:
FERENA Ventures L.L.C-FZ
Meydan Grandstand, 6th Floor, Meydan Road, Nad Al Sheba
Dubai, Vereinigte Arabische Emirate
E-Mail: info@folov.ai
Telefon: +49 421 33117500
Vertreter in der Europäischen Union nach Art. 27 DSGVO:
Muhammed Bagriacik
Konsul-Smidt-Str. 8s
28217 Bremen, Deutschland
Dieser Vertrag ergänzt den Hauptvertrag (das unterzeichnete Angebot samt AGB). Er wird mit dem Hauptvertrag geschlossen und gilt für dessen gesamte Laufzeit.
(1) Der Auftraggeber nutzt Folov, um die Kommunikation mit seinen eigenen Kontakten über WhatsApp und weitere angebundene Kanäle zu führen. Die dabei verarbeiteten personenbezogenen Daten sind die Daten seiner Kontakte.
(2) Für diese Daten ist der Auftraggeber Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er entscheidet über Zweck und Mittel: welche Kontakte angelegt werden, welche Ziele die KI-Agenten verfolgen, was gesendet wird. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet diese Daten ausschließlich nach Weisung.
(3) Für die Daten der Nutzerkonten des Auftraggebers — Name, E-Mail-Adresse, Anmeldungen, Abrechnung — ist der Auftragsverarbeiter selbst Verantwortlicher. Diese Verarbeitung regelt nicht dieser Vertrag, sondern die Datenschutzerklärung.
(4) Diese Trennung ist keine Formsache. Sie entscheidet, wer eine Auskunft beantworten und eine Löschung durchführen muss.
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur zu den im Hauptvertrag vereinbarten Zwecken und nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers.
(2) Als Weisung gilt zunächst dieser Vertrag samt Hauptvertrag. Weitergehende Weisungen erteilt der Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail an info@folov.ai; im Portal vorgenommene Einstellungen — etwa Aufbewahrungsfristen, Zielvorgaben der Agenten, abgeschaltete Kanäle — gelten ebenfalls als Weisung.
(3) Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er das mit und darf die Ausführung bis zur Klärung aussetzen.
(4) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nicht für eigene Zwecke. Er nutzt sie insbesondere nicht, um eigene Modelle zu trainieren, und gibt sie nicht zu Werbezwecken weiter.
Kategorien personenbezogener Daten
Kreis der Betroffenen: Kontakte des Auftraggebers — Interessenten, Kunden, Bewerber und weitere Personen, mit denen er über die angebundenen Kanäle kommuniziert; ferner die Beschäftigten des Auftraggebers, die das System bedienen.
Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Sendet ein Kontakt von sich aus solche Angaben in einer Nachricht, werden sie wie der übrige Inhalt behandelt; der Auftraggeber setzt das System nicht dafür ein, solche Daten gezielt zu erheben.
(1) Der Datenbestand liegt auf Servern in Frankfurt am Main, Deutschland.
(2) Für einzelne Leistungen werden Daten an Dienstleister übermittelt, die außerhalb der Europäischen Union verarbeiten — insbesondere an die Anbieter der Sprachmodelle. Übermittelt wird dabei jeweils nur der für die Aufgabe benötigte Gesprächsausschnitt, nicht der Bestand.
(3) Der Auftragsverarbeiter hat seinen Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Seine Mitarbeiter greifen von dort auf die Systeme zu, soweit das für Betrieb und Unterstützung erforderlich ist. Für die Emirate liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vor; Grundlage sind daher die Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO.
(1) Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz der folgenden Unterauftragsverarbeiter zu:
| Unterauftragsverarbeiter | Wofür | Ort der Verarbeitung |
|---|---|---|
| Fesma Solutions GmbH, Bremen | Betrieb der Infrastruktur | Deutschland |
| Hostinger International Ltd., Zypern | Server und Speicher | Frankfurt am Main, Deutschland |
| Meta Platforms Ireland Ltd. | Zustellung der Nachrichten über WhatsApp | EU und USA |
| Anthropic PBC | Sprachmodelle | außerhalb der EU |
| OpenAI | Sprachmodelle, Sprachumschrift, Einbettungen | außerhalb der EU |
| Google Ireland Ltd. | Sprachmodelle, Kalenderanbindung | EU und außerhalb der EU |
| Stripe | Zahlungsabwicklung | EU und USA |
| Twilio | Versand von SMS, soweit genutzt | EU und USA |
| Telegram | Zustellung über Telegram, soweit genutzt | außerhalb der EU |
| Calendly LLC, Atlanta, USA | Terminbuchung, soweit genutzt | USA |
| Close (Elastic Inc.) | CRM-Anbindung, soweit genutzt | USA |
| E-Mail-Anbieter des Auftraggebers | Versand aus dem Portal | nach dessen Wahl |
(2) Mit jedem Unterauftragsverarbeiter bestehen Verträge, die diesem Vertrag gleichwertige Pflichten auferlegen. Bei Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union ohne Angemessenheitsbeschluss sind die Standardvertragsklauseln Vertragsbestandteil.
(3) Der Auftragsverarbeiter darf weitere Unterauftragsverarbeiter hinzunehmen oder wechseln. Er teilt das mindestens vier Wochen vorher mit. Der Auftraggeber kann innerhalb von zwei Wochen aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund widersprechen; lässt sich die Leistung dann nicht zu vertretbaren Bedingungen erbringen, darf jede Seite den Hauptvertrag zum Zeitpunkt der Umstellung kündigen.
(4) Ein Wechsel, der zur Abwehr einer Störung oder eines Angriffs sofort erforderlich ist, darf ohne Vorlauf erfolgen; die Mitteilung erfolgt dann unverzüglich danach.
Der Auftragsverarbeiter unterhält die folgenden Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO:
Zugang und Zugriff
Übertragung und Speicherung
Nachvollziehbarkeit
Verfügbarkeit
Absicherung
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet die mit der Verarbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit. Die Verpflichtung besteht über das Ende der Tätigkeit hinaus.
(1) Rechte der Betroffenen. Wendet sich ein Betroffener an den Auftragsverarbeiter, verweist dieser ihn an den Auftraggeber und benachrichtigt den Auftraggeber unverzüglich. Der Auftragsverarbeiter unterstützt bei Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Übertragung — die Funktionen dafür stehen im Portal bereit; wo sie nicht reichen, hilft er auf Anfrage.
(2) Verletzungen des Schutzes. Wird dem Auftragsverarbeiter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, teilt er das dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden mit — mit Art des Vorfalls, betroffenen Datenkategorien, ungefährer Zahl der Betroffenen und den ergriffenen Maßnahmen. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO obliegt dem Auftraggeber.
(3) Weitere Pflichten. Der Auftragsverarbeiter unterstützt bei Datenschutz-Folgenabschätzung und vorheriger Konsultation, soweit die dafür nötigen Angaben nur bei ihm liegen.
(1) Der Auftragsverarbeiter weist die Einhaltung dieses Vertrages nach — durch Auskunft, durch Übersicht der Maßnahmen und, soweit vorhanden, durch Zertifikate oder Prüfberichte seiner Unterauftragsverarbeiter.
(2) Reicht das nicht, darf der Auftraggeber prüfen oder prüfen lassen: nach Anmeldung mit angemessener Frist, in der Regel nicht mehr als einmal je Kalenderjahr, ohne Störung des Betriebs und ohne Einsicht in Daten anderer Auftraggeber. Bei konkretem Anlass — insbesondere nach einer Verletzung des Schutzes — gelten diese Beschränkungen nicht.
(3) Ein vom Auftraggeber eingesetzter Dritter darf kein Wettbewerber des Auftragsverarbeiters sein und ist zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
(1) Der Auftraggeber kann seinen Datenbestand jederzeit über das Portal ausleiten.
(2) Nach Ende des Hauptvertrages löscht der Auftragsverarbeiter die Daten des Auftraggebers auf Weisung innerhalb von 30 Tagen. Ohne Weisung bleiben sie zunächst erhalten, damit ein Wiedereinstieg möglich ist; der Auftraggeber wird auf die Löschmöglichkeit hingewiesen.
(3) Nicht gelöscht wird, was gesetzlich aufzubewahren ist — insbesondere Rechnungen und der unterzeichnete Vertrag samt Nachweisen. Diese Unterlagen werden gesperrt und nur zum Zweck der Aufbewahrung weiterverarbeitet.
(4) Sicherungskopien werden nach Ablauf ihres Aufbewahrungszeitraums überschrieben; eine gezielte Löschung aus einer bestehenden Sicherung erfolgt nicht.
(1) Für die Haftung gelten die Regelungen des Hauptvertrages und der AGB. Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
(2) Widersprechen sich dieser Vertrag und der Hauptvertrag in Fragen des Datenschutzes, gilt dieser Vertrag.
(3) Im Übrigen gelten die AGB und das dort vereinbarte Recht sowie der Gerichtsstand Bremen.
Stand: 17. August 2026